AGB - Bewirtungsvertrag Mabelle Bar & Bistro
Wird sind stets bemüht, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann.
Das Ma Belle ist in der Anzahl der Plätze beschränkt und kann bei weitem nicht so viele Gäste aufnehmen, wie wir es gerne würden. Insbesondere bei großen Reservierungen sind wir oftmals gezwungen, diese oder andere Reservierungen abzuweisen. Da bei einer Nichteinhaltung oder einer kurzfristigen Absage der Reservierung diese Plätze oft leer bleiben, entsteht dadurch ein erheblicher Schaden.
Bitte beachten Sie daher, dass eine bestätigte Tischreservierung rechtlich gesehen ein Schuldverhältnis begründet, das sowohl für uns als auch für Sie bestimmte Pflichten auslöst. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Reservierungen und Bewirtungen nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
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§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bewirtungsverträge und für alle Vorbestellungen mit gastronomischer Versorgung, die in den Räumlichkeiten des Restaurant Ma Belle Bar & Bistro stattfinden
2. Sie gelten außerdem für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen, die gegenüber dem Kunden/Gast erbracht werden, auch außer Haus.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden/Gastes sowie entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden/Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden/Gast, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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§ 2 Reservierung/Vertragsannahme
1. Vertragspartner sind grundsätzlich der Kunde/Gast und die VonFriedl GmbH. Hat ein Dritter für den Kunden/Gast bestellt, haftet dieser gegenüber der VonFriel GmbH zusammen mit dem Kunden/Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Bewirtungsvertrag.
2. Der Kunde/Gast sichert zu, dass die uns mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und uns auf entsprechende Anfrage die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Sollten Allergien und Unverträglichkeiten gegen Lebensmittel seitens des Kunden/Gastes erst während der Bewirtung bekannt werden, erfolgt keine finanzielle Entschädigung für eventuell nicht verzehrte Speisen.
3. Nebenleistungen wie Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten etc. sowie Vermittlungsleistungen (z. B. Künstler, Musiker) werden extra berechnet.
4. Bei bestimmten Reservierungen sind spezielle Speisen und Getränke enthalten. Die Annahme der Reservierungsanfrage kann davon abhängig gemacht werden, dass eine Vorauszahlung pro Kunde/Gast erfolgt.
Der Kunde/Gast verpflichtet sich, den reservierten Termin wahrzunehmen, pünktlich zu erscheinen und das reservierte Menü sowie Getränke auszuwählen und zu bestellen. Wir verpflichten uns mit dem Bewirtungsvertrag, den reservierten Tisch für den vereinbarten Termin freizuhalten und den Gast mit unseren gastronomischen Leistungen zu bedienen.
5. Bei einer Verspätung des Kunden/Gastes um mehr als 30 Minuten verliert dieser den Anspruch auf die reservierte Platzierung.
6. Bei verspäteter Stornierung (§ 4 Nr. 1) oder Nichterscheinen (No-Show) haftet der Kunde/Gast für einen pauschalen Schadensersatz (No-Show-Gebühr, § 4 Nr. 2 + 3).
7. Exklusive Buchung:
Die exklusive Buchung des Ma Belle (z. B. für geschlossene Veranstaltungen) ist nur aufgrund eines individuellen Angebots möglich. Bitte sprechen Sie uns per E-Mail direkt an.
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§ 3 Gutscheine
Für die Einlösung von Gutscheinen, die durch uns ausgegeben werden, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der im Ma Belle angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.
2. Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des ausgewiesenen Betrages) zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Aufteilung des Gutscheinbetrages (z. B. auf mehrere Besuche) ist nicht möglich.
3. Etwa verbleibende Restbeträge, wenn der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den Gutscheinbetrag nicht vollständig erreicht, können nicht ausgezahlt werden.
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§ 4 Stornierung/No-Show-Gebühr
Wir möchten unsere geschätzten Gäste darauf hinweisen, dass bei Nichterscheinen zu einer Reservierung ohne vorherige Stornierung oder Änderung eine No-Show-Gebühr erhoben werden kann. Diese Gebühr dient dazu, Kosten für ungenutzte Tische und potenzielle Umsatzeinbußen abzudecken.
1. Eine Stornierung eines gemäß § 2 geschlossenen Bewirtungsvertrages kann bis 120 Stunden (5 Tage) bei Reservierungen von mehr als 20 Personen, bis 72 Stunden (3 Tage) bei Reservierungen von bis zu 20 Personen und bis zu 24 Stunden bei Reservierungen bis zu 6 Personen vor dem reservierten Termin kostenfrei schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Bei Reservierungen mit erhöhtem Aufwand können schriftlich andere Stornierungsfristen vereinbart werden.
2. Höhe der Gebühr:
Bei Stornierungen nach den in Nr. 1 genannten Fristen oder bei Nichterscheinen ist ein pauschaler Schadensersatz (No-Show-Gebühr) in Höhe von 20 € pro Person zu zahlen.
Die Höhe der No-Show-Gebühr kann je nach Reservierung und den damit verbundenen Kosten variieren. Details dazu finden Sie in den Reservierungsbedingungen oder erhalten Sie auf Anfrage.
3. Zahlungsmodalitäten:
Wir sind in diesem Fall berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem genannten pauschalen Schadensersatz zu belasten, sofern nicht bereits eine Vorauszahlung in entsprechender Höhe geleistet wurde (§ 2 Nr. 3).
4. Die Regelungen in Nr. 2 finden auch Anwendung, wenn Kunden/Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze jedoch nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere, wenn mehr Personen erscheinen, als angekündigt, und keine weiteren Plätze bereitgestellt werden können.
5. Sollte der Bewirtungsvertrag Neben- oder Vermittlungsleistungen (s. § 2 Nr. 3) beinhalten, so hat der Vertragspartner die uns in Rechnung gestellten Stornogebühren vollständig zu erstatten.